ArbeitsgebieteEinwanderungsrecht in Zypern

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Einwanderungsrecht in Zypern

Das Einwanderungsrecht in Zypern ist vielseitig und ist breit aufgestellt, was bedeutet, dass eine ganze Reihe von Personen nach Zypern einwandern können. Sie möchten mehr zum Einwanderungsrecht in Zypern erfahren? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir helfen Ihnen gerne bei jeglichen Fragen zum Einwanderungsrecht in Zypern.

Die zypriotische Regierung erteilt (vorbehaltlich der Erfüllung der einschlägigen staatlichen und behördlichen Anforderungen) sowohl europäischen als auch Drittstaatsangehörigen verschiedene Formen von Einwanderungsgenehmigungen, wie dauerhafte oder befristete Aufenthaltsgenehmigungen, Beschäftigungsgenehmigungen, Arbeits- und Studienvisa, usw.

Zypern verfügt auch über ein umfassendes Staatsbürgerschaftsrecht, das die Staatsangehörigkeit auf verschiedenen Wegen gewährt, z.B. auf der Grundlage eines langjährigen Wohnsitzes, Heirat mit einem zypriotischen Staatsbürger usw.

Ganz gleich, ob Sie zu Arbeits- oder Studienzwecken nach Zypern einwandern wollen, eine dauerhafte oder vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung oder eine andere Art von Erlaubnis suchen. Die fachkundigen Mitarbeiter unserer Einwanderungsabteilung verfügen über das Wissen und die Fähigkeiten, Ihren Fall erfolgreich zu bearbeiten.

Angepasst auf Ihre Situation unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Anforderungen, der Zusammenstellung der relevanten Unterlagen, der Einreichung und der Verfolgung des Fortschritts Ihres Antrags.

Folgendes gehört zu unserem Arbeitsbereich:

Anträge auf Staatsbürgerschaft

Die Beantragung der zypriotischen Staatsbürgerschaft kann auf verschiedenen Grundlagen erfolgen. Zum Beispiel auf der Grundlage einer Einbürgerung, die auf der Anzahl der in Zypern gelebten Jahre basiert, dem Erwerb der Staatsbürgerschaft als Ehepartner eines zypriotischen Staatsangehörigen oder dem Erwerb der Staatsbürgerschaft als Elternteil oder Kind eines zypriotischen Staatsangehörigen.

Daueraufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger können auf zwei Arten eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Der erste Weg ist der schnellere, aber teurere. Der zweite der langsamere, aber kostengünstigere. Die gemeinsame Grundvoraussetzung für beide ist der Erwerb eines ständigen Wohnsitzes in Zypern.

Befristete Aufenthaltsgenehmigung für nicht-europäische Bürger

Nicht-EU-Bürger, die nicht bereit sind, eine Immobilie zu erwerben oder sich dauerhaft in Zypern aufzuhalten, können eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese wird für ein Jahr ausgestellt und kann nach Ablauf verlängert werden. Anders als bei Anträgen auf Daueraufenthalt ist die physische Anwesenheit des Antragstellers bei der Einreichung erforderlich.

Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger

Eine Arbeitserlaubnis kann bei drei verschiedenen Ministerien beantragt werden: Beim Innenministerium, beim Arbeitsministerium und beim Standesamt. Nicht-EU-Bürger können entweder als Selbstständige oder als Angestellte in einem zypriotischen Unternehmen arbeiten.

Haushaltshilfen

Haushaltshilfen können unter den verschiedenen, in den einschlägigen Gesetzen genannten Berufskategorien einen Antrag stellen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Britische Staatsangehörige

Nach Abschluss des Brexit-Prozesses verlieren britische Staatsangehörige das Recht, sich in Zypern frei aufzuhalten und zu arbeiten. Und müssen nun eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

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