Wie man ein Limited Unternehmen auf Zypern gründet

Eine Limited-Gesellschaft in Zypern, auch bekannt als eine Private Limited Company, ist eine beliebte Unternehmensstruktur in Zypern. Diese Art von Unternehmen bietet verschiedene Vorteile wie die beschränkte Haftung für Aktionäre, eine flexible Managementstruktur sowie viele Steuervorteile. Um eine Limited-Gesellschaft in Zypern zu gründen, sind mindestens ein Aktionär und ein Direktor erforderlich, die dieselbe Person sein können. Es ist kein Mindeststammkapital erforderlich. Das Unternehmen muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und jährliche Abschlussberichte beim Registrar of Companies einreichen. Dank seines vorteilhaften Geschäftsumfelds ist Zypern zu einem beliebten Ziel für Investoren geworden, die daran interessiert sind, eine Limited-Gesellschaft zu gründen und ihre Präsenz in Europa zu erweitern.

Warum sollte ich ein Limited-Unternehmen auf Zypern gründen?

Eine Limited-Gründung ist eine beliebte Option für ausländische Unternehmen, um vom günstigen Steuersystem und vom unternehmensfreundlichen Umfeld zu profitieren. Um ein solches Unternehmen zu gründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört die Registrierung eines individuellen Firmennamens beim Handelsregister (Registrar of Companies). Sobald das Unternehmen gegründet ist, unterliegt es einer pauschalen Besteuerung von 12,5% auf den weltweiten Ertrag. Zusätzlich hat Zypern Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 60 Ländern, was es zu einem attraktiven Standort für internationale Geschäftstätigkeiten macht.

Bevor Sie ein Unternehmen in Zypern eröffnen, müssen Sie entscheiden, welche Art von Unternehmensstruktur Sie haben möchten.

Die vorteilhafteste in Kombination mit dem Non-Dom Status (siehe Abschnitt „Non-Dom Status und Steuern“) ist eindeutig die Gründung einer Limited.

Was ist eine Limited in Zypern?

Eine Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von einem oder mehreren Gesellschaftern (maximal 50) gegründet wurde.

Jeder Gründer der Limited kann laut Gesetz Aktionär (shareholder), Direktor (director) und Sekretär (secretary) der Limited sein.

Das bedeutet, dass der Gesellschafter für die Schulden und Verbindlichkeiten der Limited nur in Höhe des Nennwerts seiner Anteile haftet. Ein Gesellschafter kann jedoch nicht verpflichtet werden, die Schulden der Limited mit seinem privaten Vermögen zu begleichen.

Was wird benötigt, um eine Limited in Zypern zu eröffnen?

Eine Limited in Zypern hat einige Voraussetzungen, die für die Firmengründung erfüllt sein müssen:

  • Der Unternehmensname muss beim Handelsregister beantragt werden. Damit stellen die Behörden sicher, dass jedes Unternehmen einen eigenen Firmennamen hat und dieser nicht von mehreren Unternehmen verwendet wird. Dieser Vorgang dauert bis zu 3 Tagen.
  • Die Mehrheit der Direktoren muss steuerlich in Zypern ansässig sein.
  • Dazu sind der Yellow Slip (siehe „Wie man nach Zypern einwandert (Yellow Slip)“) und die Einhaltung der 60-Tage-Regelung erforderlich.
  • Die Antragsunterlagen müssen ordnungsgemäß ausgefüllt und von einem zypriotischen Anwalt unterschrieben werden. Die Angaben beinhalten den Geschäftsführer, die Anteilseigner und den Geschäftszweck des Unternehmens.
  • Die Personalidentifikationsdokumente wie der Personalausweis oder Reisepass müssen gültig sein und werden von den Behörden geprüft und kopiert.
  • Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es jedoch KEINE Anforderung, ein bestimmtes Stammkapital für Ihre Limited-Gründung zu haben. Das bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen mit 1 Euro auf Ihrem Firmenbankkonto gründen können.

Wie eröffne ich eine Limited in Zypern?

  • Um eine Limited zu eröffnen, müssen Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und die Firmenregistrierung beim zypriotischen Handelsregister beantragen.
  • Wir begleiten Sie gerne in diesem Prozess, der mit uns 8-10 Werktage in Anspruch nimmt.

Wir sind sehr erfahren im Gründungsprozess und freuen uns, Ihnen unsere qualitativ hochwertigen Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und eine individuelle Beratung.

Fragen Sie unser Team der Einwanderungsberatung (gebührenfrei)!

Egal welche Frage Sie haben, schreiben Sie uns eine schnelle Whatsapp.

Team Einwanderungsberatung
Telefon: +35796742400 (Beratung gebührenfrei)
Kontaktieren Sie uns per Whatsapp (Beratung gebührenfrei)
Email: immigration@lplawyersfirm.com

https://lplawyersfirm.com/wp-content/uploads/2022/07/logo-lpllc-white.png
Apostolou Pavlou 16, 2nd floor, 8046 Paphos, Cyprus.

Follow us:

FREE CONSULTATION

Papasavvas and Liskavidou LLC SRA ref 669401. Company Ref HE 417937 Calls may be recorded for quality and training purposes.

Copyright © Papasavvas and Liskavidou LLC 2020