Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Zypern

Oktober 5, 2024

Autor: Herr Charalambos Papasavvas

Rechtsanwalt – Juristischer Berater

Managing Partner von PAPASAVVAS & LISKAVIDOU LLC

Gründer von RELOTECH EXPERTS

Gründer von NEOCOURSES INNOVATION CENTER

 

Berechtigung und Arbeitserlaubnisse

Sobald ein Unternehmen als berechtigt gilt, kann es Anträge zur Ausstellung von Arbeitserlaubnissen für hochqualifizierte Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern und deren Familien stellen. Die Arbeitserlaubnisse, die für drei Jahre gültig sind, werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Einreichung des vollständigen Antrags bearbeitet.

Einstellungslimits für Nicht-EU-Staatsangehörige

Berechtigte ausländische Unternehmen dürfen bis zu 70 % ihrer gesamten Belegschaft mit Nicht-EU-Staatsangehörigen besetzen, vorausgesetzt, dass dieser Prozentsatz innerhalb eines Fünfjahreszeitraums ab dem 1. Januar 2022 erreicht wird. Die erste Überprüfung dieser Vorgabe erfolgt am 1. Januar 2027.

Kriterien für hochqualifizierte Mitarbeiter

Mitarbeiter von Unternehmen mit ausländischem Interesse, die als „hochqualifiziert“ gelten, können eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie erhalten ein monatliches Mindestgehalt von 2.500 €.
  • Sie besitzen einen Universitätsabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation oder verfügen über mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung.
  • Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Familienzusammenführung und Arbeitsrechte

Berechtigte Unternehmen können auch Aufenthaltsgenehmigungen für die Familienangehörigen von Nicht-EU-Mitarbeitern im Rahmen des Familienzusammenführungsprozesses beantragen. Ehepartner von Nicht-EU-Mitarbeitern, die für diese Unternehmen tätig sind, erhalten uneingeschränkten Zugang zum zyprischen Arbeitsmarkt für eine bezahlte Beschäftigung.

Beschäftigung von Unterstützungspersonal

Unternehmen dürfen auch Nicht-EU-Staatsangehörige als Unterstützungspersonal einstellen, sofern ihr monatliches Gehalt unter 2.500 € liegt. Allerdings darf diese Gruppe nicht mehr als 30 % der gesamten Unterstützungsbelegschaft des Unternehmens ausmachen. Arbeitsverträge für diese Mitarbeiter müssen von den zuständigen Behörden genehmigt werden.


Steuerliche Anreize für Arbeitnehmer

20 % Steuerbefreiung

Eine 20%ige Steuerbefreiung auf Einkommen bis zu einem Höchstbetrag von 8.550 € pro Jahr steht Arbeitnehmern zu, die vor ihrem Umzug nach Zypern mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre keine Steueransässigkeit in Zypern hatten und von einem nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber beschäftigt wurden. Diese Steuerbefreiung gilt für sieben Jahre, unabhängig vom Steuerstatus des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers.

50 % Steuerbefreiung

Eine 50%ige Steuerbefreiung ist für Arbeitnehmer mit einem jährlichen Gehalt von mindestens 55.000 € verfügbar, sofern sie vor Aufnahme ihrer Beschäftigung in Zypern zehn aufeinanderfolgende Jahre nicht in Zypern ansässig waren. Diese Steuerbefreiung gilt für 17 Jahre. Arbeitnehmer, die ihre erstmalige Beschäftigung in Zypern vor dem 1. Januar 2022 aufgenommen haben, können je nach spezifischen Kriterien ebenfalls für die 50%ige Steuerbefreiung in Frage kommen.

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