Autor: Herr Charalambos Papasavvas
Rechtsanwalt – Juristischer Berater
Managing Partner von PAPASAVVAS & LISKAVIDOU LLC
Gründer von RELOTECH EXPERTS
Gründer des NEOCOURSES INNOVATION CENTER
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Neueste Entwicklungen – Das neue Antragsformular für die Steueransässigkeit in Zypern
Im Zuge weltweiter Bestrebungen nach mehr Transparenz und Klarheit im internationalen Steuerwesen haben die zyprischen Steuerbehörden die Integrität und Legitimität der Steueransässigkeitsbescheinigungen von Zypern gestärkt, indem sie ein detailliertes Fragebogen-Checklisten-Formular für Anträge eingeführt haben.
Am 30. Oktober 2015 wurde über ein Rundschreiben des zyprischen Finanzamts die Einführung des neuen obligatorischen Formulars T.D. 98 für juristische Personen bekannt gegeben, die eine Steueransässigkeitsbescheinigung beantragen. Weitere Informationen können vom Finanzamt angefordert werden, wobei Sachbearbeiter sich bei Bedarf an die Antragsteller wenden.
Dieses neue Formular zielt darauf ab, das Kriterium der Substanz als zentrales Element für zyprische Unternehmen zu stärken.
Juristische Personen müssen dem zyprischen Finanzamt u. a. folgende Angaben machen:
● Bestätigung, ob das Unternehmen ausschließlich in Zypern steuerlich ansässig ist.
● Falls auch in einem anderen Land steuerlich ansässig, ein Nachweis aus dieser anderen Jurisdiktion.
● Angaben dazu, ob die meisten Vorstandssitzungen in Zypern stattfinden, ob Protokolle dort erstellt und aufbewahrt werden, ob die Mehrheit der Vorstandsmitglieder in Zypern steuerlich ansässig ist und ob auch Gesellschafterversammlungen in Zypern stattfinden.
● Nachweis, dass der Vorstand operative und strategische Entscheidungen trifft.
● Angaben über ausgestellte Generalvollmachten, einschließlich deren Bedingungen.
● Nachweis, dass das Firmensiegel, die gesetzlichen Unterlagen und Geschäftsbücher in Zypern geführt werden, ob lokale Vertreter für Meldungen und Einreichungen zuständig sind und ob geschäftliche oder vermögensbezogene Verträge in Zypern unterzeichnet werden.
● Angaben dazu, ob alle Steuererklärungen eingereicht wurden und ob Selbstveranlagungen für fällige Steuerjahre bezahlt wurden.
Somit erfordert der Erhalt einer Steueransässigkeitsbescheinigung in Zypern die Abstimmung all dieser Faktoren mit den Merkmalen eines in Zypern steuerlich ansässigen Unternehmens, was den Prozess komplex gestaltet.
Das Konzept von Leitung & Kontrolle und die tatsächliche wirtschaftliche Substanz
Die steuerliche Ansässigkeit eines Unternehmens in Zypern basiert auf dem Konzept der „Leitung und Kontrolle“. Da es keine strenge Definition für diese Feststellung gibt, sollten u. a. folgende Faktoren berücksichtigt werden:
● Die Mehrheit der Direktoren lebt in Zypern.
● Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Zypern.
● Wichtige Entscheidungen werden in Zypern durch lokale Direktoren getroffen – idealerweise sieht der Gesellschaftsvertrag ausschließlich spezielle Vollmachten (Special Powers of Attorney, SPoA) vor, keine Generalvollmachten. SPoAs regeln konkret definierte Aufgaben (z. B. ein bestimmter Geschäftsabschluss mit genauem Umfang). Dies stellt sicher, dass die Direktoren – von den Gesellschaftern ernannt – die operative Kontrolle behalten.
● Das Unternehmen weist wirtschaftliche Substanz in Zypern auf.
Wirtschaftliche Substanz gewinnt zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Länder dem Grundsatz „Substanz vor Form“ folgen.
Einheitliche Maßnahmen zur Stärkung der Substanz lassen sich schwer definieren, da keine Standardlösung existiert. Vielmehr ist strategische Planung und fachkundige steuerliche Beratung erforderlich, unter Berücksichtigung von:
● Der Art des Unternehmens, seiner Geschäftstätigkeit und eventueller Konzernzugehörigkeit.
● Der Geschäftsstrategie des Konzerns.
● Der rechtlichen und organisatorischen Struktur des Konzerns.
● Dem Standort der Konzernzentrale, um die Haltung und Vorschriften der dortigen Steuerbehörden zu verstehen.
● Dem Land, in dem investiert wird.
Da Strukturen vom Handelsgeschäft über IP, konzerninterne Finanzierung bis hin zu Holdinggesellschaften reichen, ist ein maßgeschneiderter Ansatz erforderlich.
Typische Merkmale wirtschaftlicher Substanz bei zyprischen Unternehmen, häufig von Steuerberatern genannt, sind u. a.:
● Eine tatsächliche physische Präsenz in Zypern, z. B. durch ein eigenes Büro oder gemietete Räumlichkeiten in einem Geschäftszentrum.
● Mitarbeitende, die ganz- oder teilzeitlich in den Räumlichkeiten des Unternehmens tätig sind.
● Eigene Telefon-, Fax- und Internetverbindungen sowie eine Website und E-Mail-Adressen.
● Mindestens ein Bankkonto bei einer zyprischen Bank, das von einem zyprischen Direktor verwaltet wird.
● Ordnungsgemäße Buchführung in Zypern, einschließlich rechtzeitiger Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Zahlung der fälligen Steuern.
Diese Punkte sind als allgemeine Leitlinien zu verstehen, da der Aufbau von Substanz immer eine individuell angepasste Herangehensweise erfordert.
Zudem lehnen die zyprischen Steuerbehörden Transaktionen ab, denen es an „Substanz vor Form“ mangelt oder die nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz („arm’s-length principle“) entsprechen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Organisation die Voraussetzungen für eine Steueransässigkeit in Zypern erfüllt, stehen wir Ihnen gerne für eine weiterführende Beratung zur Verfügung.