Alternative Investmentfonds (AIF)

Zypern hat sich dank seiner modernen Fondsgesetze, die vollständig mit den EU-Richtlinien übereinstimmen, und eines robusten Netzwerks aus Finanz- und professionellen Dienstleistern zum am schnellsten wachsenden Fonds-Hub in Europa entwickelt. Alternative Investmentfonds (AIFs), eingeführt durch die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIFMD), bieten neue Investitionsmöglichkeiten.

Was sind Alternative Investmentfonds (AIF) in Zypern?

Zyperns Alternative Investmentfonds (AIFs) umfassen alle Anlagevehikel, die nicht unter die EU-Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS) fallen und nach dem zypriotischen AIF-Gesetz von 2014 registriert sind. Dazu gehören Hedgefonds, Dach-Hedgefonds, Risikokapitalfonds, Private-Equity-Fonds und Immobilienfonds. Im Gegensatz zu anderen Fondsarten bieten AIFs eine größere Flexibilität, was sie ideal für private Anleger oder kleine Gruppen macht, die in Eigenkapital, Risikokapital oder Immobilien investieren möchten. Das Mindestkapital für zypriotische AIFs beträgt 125.000 €.

Wie alle EU-AIFs profitieren auch zypriotische AIFs von der EU-Passregelung, die ihnen erlaubt, in der gesamten Europäischen Union tätig zu sein.

Weitere Details folgen unten.

Was sind Alternative Investmentfonds mit einer begrenzten Anzahl von Personen (AIFLNP) in Zypern?

Zypriotische Alternative Investmentfonds mit einer begrenzten Anzahl von Personen (AIFLNP), die unter das AIF-Gesetz von 2014 fallen, sind auf maximal 50 Anleger beschränkt und richten sich ausschließlich an professionelle oder sachkundige Investoren. Ihre verwalteten Vermögenswerte sind auf 500 Millionen € (unleveraged) oder 100 Millionen € (leveraged) begrenzt.

AIFLNPs unterliegen einer weniger strengen Regulierung und haben keine Mindestkapitalanforderung.

Weitere Informationen folgen unten.

Warum Zypern für Alternative Investmentfonds (AIF)?

Zypern bietet im Vergleich zu anderen EU-Rechtsordnungen zahlreiche Vorteile:

  • Ein fortschrittlicher regulatorischer Rahmen für AIFs, der mit allen relevanten EU-Richtlinien übereinstimmt.

  • Die EU-AIF-Richtlinie (2011) wurde erst im Juli 2014 in zypriotisches Recht umgesetzt, sodass Zypern von den Fehlern anderer EU-Staaten lernen konnte, um ein optimiertes Gesetz zu schaffen.

  • Keine Einschränkungen bei der Art der Investitionen für zypriotische AIFs.

  • Zypriotische AIFs können von ihrem Verwaltungsrat selbst verwaltet werden (nach CySEC-Genehmigung und unter bestimmten Bedingungen).

  • Geringe laufende Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde.

  • Niedrigere Gründungs- und Betriebskosten im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern.

  • Ein einfacher und schneller Antragsprozess.

  • Zugang zu steuerlichen Vorteilen in Zypern, einschließlich:

    • Keine Quellensteuer auf Dividenden für ausländische Investoren oder zypriotische Gesellschaften.

    • Keine Kapitalertragssteuer.

  • Möglichkeit, Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns zu nutzen.

  • Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen unabhängiger Manager und Administratoren.

  • AIFs mit einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern können an anerkannten Börsen in Zypern und der EU notiert und an Privatanleger gehandelt werden.

  • AIFs können als Umbrella-Fonds mit mehreren Teilfonds strukturiert werden, die jeweils eigene Anlagestrategien verfolgen.

  • Volle Transparenz für Anleger durch jährliche geprüfte Berichte an CySEC.

Alternative Investmentfonds (AIF) in Zypern – Rechtsformen

Zypriotische AIFs können in folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  • Gemeinsame Fonds (Common Funds): Vertraglich basierte kollektive Anlagevehikel, keine juristischen Personen.

  • Fixed Capital Investment Company (FCIC): Eine in Zypern registrierte private Kapitalgesellschaft mit festem Kapital.

  • Variable Capital Investment Company (VCIC): Eine in Zypern registrierte private Kapitalgesellschaft mit variablem Kapital.

  • Limited Partnership (LP): Eine in Zypern registrierte Personengesellschaft.

Alternative Investmentfonds (AIF) in Zypern – Verwaltung

Zypriotische AIFs können entweder selbst verwaltet oder extern verwaltet werden. Gemeinsame Fonds und Limited Partnerships müssen extern verwaltet werden. Bei Limited Partnerships kann der General Partner als externer Manager fungieren.

Selbstverwaltete Alternative Investmentfonds (AIF)

Selbstverwaltete AIFs und AIFLNPs müssen als Gesellschaften gegründet werden und von mindestens zwei erfahrenen Vorstandsmitgliedern geleitet werden. Sie können bis zu 500 Millionen € (unleveraged, ohne Rücknahmerechte für fünf Jahre) oder 100 Millionen € (leveraged) verwalten.

Das Mindestkapital beträgt:

  • 125.000 € für AIFs.

  • 300.000 € für selbstverwaltete AIFs.

  • Keine Mindestkapitalanforderung für selbstverwaltete AIFLNPs.

Extern verwaltete Alternative Investmentfonds (AIF)

AIFs mit einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern können von einem lizenzierten Alternative Investment Fund Manager (AIFM), einer UCITS-Verwaltungsgesellschaft oder einer von CySEC lizenzierten zypriotischen Investmentfirma (CIF) verwaltet werden.

AIFLNPs können keine AIFMs beauftragen, jedoch UCITS-Verwaltungsgesellschaften, CIFs oder ein speziell gegründetes Unternehmen, sofern CySEC die Eignung bestätigt.

Alternative Investmentfonds (AIF) in Zypern – Übersicht
  • Rechtsformen: Common Fund, VCIC, FCIC oder Limited Partnership

  • Zugelassene Anleger: Professionelle, sachkundige oder private Anleger

  • Anzahl der Anleger: Unbegrenzt

  • Mindestkapital: 125.000 € (300.000 € bei Selbstverwaltung); für Umbrella-Fonds je Anlagepool

  • Investment-Manager: Selbstverwaltung (nur Gesellschaften) oder externer Manager

  • Verwaltetes Vermögen: Unbegrenzt mit externem AIFM; andernfalls 100 Mio. € (leveraged) oder 500 Mio. € (unleveraged, keine Rücknahme für fünf Jahre)

  • Depotbank: Pflicht in Zypern, wenn extern verwaltet; ansonsten in Zypern, der EU oder außerhalb der EU (Befreiung möglich, wenn keine Verwahrung erforderlich ist)

Alternative Investmentfonds mit einer begrenzten Anzahl von Personen (AIFLNP) in Zypern – Übersicht
  • Rechtsformen: VCIC, FCIC oder Limited Partnership

  • Zugelassene Anleger: Professionelle oder sachkundige Anleger

  • Anzahl der Anleger: Bis zu 50

  • Mindestkapital: Keines

  • Investment-Manager: Selbstverwaltung (nur Gesellschaften) oder externer Manager

  • Verwaltetes Vermögen: 100 Mio. € (leveraged) oder 500 Mio. € (unleveraged, keine Rücknahme für fünf Jahre)

  • Depotbank: Zypern, EU oder außerhalb der EU; Befreiung möglich, wenn < 5 Mio. € verwaltet werden, ≤ 5 Anleger vorhanden sind oder keine Verwahrung erforderlich is

Unterstützung durch Papasavvas & Liskavidou LLC

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